Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hebamme Jessica Erb (nachfolgend “Hebamme” genannt.
Gültig ab 01.11.2025 (letzte Änderung: 18.11.2025)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstige Leistungen der Hebamme. Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer und Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung, des Punktes 2, sowie dem Bedarf der Schwangeren/Wöchnerin.
Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder des Wochenbettes Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, empfiehlt die Hebamme eine ärztliche bzw. klinische Behandlung.
Die erbrachten Leistungen finden ausschließlich in aufsuchender Art (Hausbesuchen) statt.
2.1. Kassenleistungen
Die angebotenen Leistungen beruhen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §143a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebamme und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Zu den Kassenleistungen zählen
2.2 Wahlleistungen
Überschreitet die Inanspruchnahme der Leistungen (Art, Häufigkeit, zeitlicher Aufwand) die Inhalte des Hebammenhilfevertrages nach §134a SGB V, erklärt sich die Leistungsempfängerin damit bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin über mögliche Kosten vor der Inanspruchnahme zu informieren. Für solche Art der Leistungen werden Privatrechnungen gestellt. Der zu zahlender Betrag richtet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenverordnung.
2.3 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Ebenso gelten diese Bedingungen für privatversicherte Leistungsempfänger. Zusatzleistungen sind:
2.4 Leistungen für privatversicherte/ nicht krankenversicherte Leistungsempfänger
Die in Anspruch genommen Leistungen richten sich ebenfalls nach der Grundlage des zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband beschlossenen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V.
Die Anmeldung zu einer Kassenleistung kann mündlich, telefonisch, per Mail oder über die Internetseite (erb.hebamio.de) erfolgen. Bucht die Leistungsempfängerin über einen dieser Wege einen Termin, ist dieser erst vertraglich bindet, wenn die Hebamme den Termin per Mail bestätigt. Indem die Leistungsempfängerin einen Termin bucht, bestätigt sie, dass sie die AGB’s, sowie die Hinweise zur Speicherung personenbezogener Daten zu Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit der Buchung einer Leistung ergibt sich kein automatischer anspruch für weitere Leistungen. Für eine regemlmäßige Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft und/oder dem Wochenbett ist ein zusätzlicher Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt überwiegend per Mail. Bitte auch das Spam-postfach regelmäßig kontrollieren. Die Leistungsempfängerin verpflichtete sich, Änderungen der personenbezogenen Daten selbstständig mitzuteilen.
5.1. Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.
Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistung der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten aktuell gültigen HebGV des jeweiligen Bundeslandes. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zu Zahlung fällig, unabhängig ob und wann der Betrag durch die Versicherung oder die Beihilfestelle erstattet wurde. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über Inhalte der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.
5.2 Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar oder per Rechnung (Überweisung) innerhalb von 14 Tagen durch die Leistungsempfängerin beglichen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet. Die Höhe der Vergütung bei Zusatzleistungen wird im Behandlungsvertrag geregelt.
5.3 Abrechnung von Privat-Versicherten
Leistungsempfängerinnen, die in einer privaten Krankenversicherung oder nicht krankenversichert sind, haben die Leistungen der Hebammen als Selbstzahler zu begleichen. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin für die erbrachten Leistungen eine Rechnung auf Grundlage der nach dem jeweiligen Bundesland gültigen Privatgebührenverordnung erstellen.
Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Leistung absagen muss, wird sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich darüber informieren. Für die Leistungsempfängerin entsteht daraus kein Anspruch, sofern die Hebamme einen Ersatztermin anbietet.
Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildungen ist die Hebamme berechtigt, eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. Im Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGB’s von der Schweigepflicht gegenüber der Vertretungskollegin. Die ausgetauschten Daten beinhalten alle personenbezogenen Informationen von Mutter und/oder Kind, die für die Betreuung wichtig sind. Urlaub und Fortbildungen werden zuvor von der Hebamme angekündigt.
Die Buchung für eine Leistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einen gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindesten 24 Stunden vor dem Termin keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes bei einer gebuchten Kassenleistung, in Höhe der gebuchten Zusatzleistung an.
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über Somedio Software GmbH –Hebamio. Die Leistungsempfängerin erklärt sich mit der Übermittlung ihrer zur Dokumentation notwendigen Daten und Befunde an Somedio Software GmbH bereit. Ebenfalls beinhaltet ist die Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme, sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Somedio Software GmbH, der die Leistungsempfängerin zustimmt. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von der Schweigepflicht, insofern dies für die Dokumentation notwendig ist.
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert und übermittelt im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen Personaldaten, sozialen Status, sowie für die Behandlung notwendige medizinische Daten an Dritte. Weitere Daten werden zum Zweck der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmung des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- und Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieser AGB’s erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Jegliche Anfertigung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen unterliegt dem Einverständnis der Hebamme.
Die Leistungsempfängerin sorgt selbstständig für die Sicherung ihrer Gegenstände. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefone und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab. Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundig Hilfe leisten und sie beraten. Bei der Anwendung des Erlernten handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen einen wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme ist vor Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Termin auswirken können.
Zudem ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, den Wechsel Ihrer Krankenversicherung, des Versichertenstatus’ oder eine Änderung ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) der Hebamme unverzüglich mitzuteilen.
Die Erreichbarkeit der Hebamme ist Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat. Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situationen sucht die Leistungsempfängerin eigenständig ein Krankenhaus auf, wendet sich an den betreuenden Arzt oder wählt den Notruf 112.
Reklamationen bezüglich einer von der Leistungsempfängerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Terminende mitzuteilen.
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird durch die Leistungsempfängerin zugestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
Ort, Datum: ………………………………………………………………..
Unterschrift: ........................................................................................
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.